Berufsausbildung

Grundlage

Per 1. Januar 2010 sind die neue eidgenössische Bildungsverordnung (BIVO) vom 08.07.2009 und der Bildungsplan in Kraft getreten. Der Bildungsplan wurde per 09.08.2012 bereits ein erstes Mal revidiert.

Seit dem 1. Januar 2013 gelten die neuen Bestimmungen über das Qualifikationsverfahren  (Lehrabschlussprüfungen), Ausweise und Titel. Neu gilt keine Altersgrenze mehr, die Lehre kann nach Abschluss der  neun obligatorischen Schuljahre aufgenommen werden.

Die Ausbildung steht unter der Aufsicht des Staatsekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der kantonalen Ämter für Berufsbildung.

Lernende dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, welche gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm (gemäss BIVO) in der Lehrpraxis vermittelt werden kann. Allenfalls auch dann, wenn sich der Lehrbetrieb verpflichtet, einzelne (fehlende) Teile der Ausbildung in einem anderen Betrieb vermitteln zu lassen.

Zur Ausbildung von Lernenden sind berechtigte Ärzte in Zusammenarbeit mit ständig beschäftigten (100 % Pensum) Medizinischen Praxisassistentinnen, Arztgehilfinnen DVSA oder gelernten Personen aus verwandten Berufen (z. B.  Med. Laborantin mit Röntgenberechtigung oder Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin), die mindestens zwei Jahre im gesamten Berufsfeld einer MPA gearbeitet haben, befugt.

Die Ausbildung zur Medizinischen Praxisassistentin oder zum Medizinischen Praxisassistenten ist auf zwei Arten möglich:

Dreijährige Berufslehre mit EFZ
Während dieser Zeit arbeitet die Lernende in einer Arztpraxis und besucht nebenbei die Berufsschule. Die Anzahl an Schultagen pro Woche nimmt dabei während den 3 Jahren ab, im letzten Lehrjahr ist es üblich, dass man die Berufsschule nur noch einmal pro Woche besucht.

Über alle drei Ausbildungsjahre finden Überbetriebliche (ÜK) statt, welche als verbindlicher Bestandteil in der Grundausbildung gelten. Die Lerninhalte sind in der Bildungsverordnung sowie im Bildungsplan der medizinischen Praxisassistentin/medizinischen Praxisassistenten festgelegt. Die ÜKs ergänzen die betriebliche und die schulische Ausbildung und haben den Zweck, dass die Lernenden grundlegende praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie deren Verknüpfung mit der Theorie trainieren können.

Schule mit Praktikum mit EFZ
Als Alternative gibt es an verschiedenen Privatschulen in den Kantonen Zürich, St. Gallen, und Waadt die Möglichkeit: Die Ausbildung in zwei Jahren Vollzeitschule = vier Semester Unterricht und einem anschliessenden einjährigen Praktikum in einer Arztpraxis abzuschliessen.
Beachten Sie: Bei dieser Variante müssen Sie für die Schulkosten selber aufkommen. Dafür bekommen Sie während der Praktikumszeit einen entsprechend höheren Lohn.

Die berufliche Ausbildung umfasst 1740 Lektion in folgende Fächer

  • Umgang mit dem Patienten
  • Diagnostische und therapeutische Prozesse
    - Labordiagnostik
    - Bildgebende Diagnostik (Röntgen)
    - Allgemeindiagnostik, Therapeutische Prozesse, Medizinische Assistenz, Beratende
      Tätigkeit (ATMB)
  • Betriebliche Prozesse
    - Arbeitsprozesse
    - Medizinische Korrespondenz
    - Interne und externe Kommunikation (Informatik)
    - Grundlagen der Sozialversicherung/Tarifabrechnen (TARMED)
  • Medizinische Grundlagen
    - Naturwissenschaftliche Grundlagen: Mathematik, Chemie und Physik
    - Anatomie, Physiologie, Biologie
    - Krankheitslehre/Pathologie
    - Pharmakologie/Pharmakotherapie
    - Medizinische Terminologie
  • Hygiene, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
  • Fremdsprache (Englisch oder Italienisch)
  • Allgemeinbildender Unterricht
  • Sport

Zusätzlich umfassen die überbetrieblichen Kurse insgesamt 37 Kurstage zu den Fachgebieten:

  • Labor
  • Allgemeindiagnostik, Therapeutische Prozesse, Medizinische Assistenz, Beratende Tätigkeit (ATMB)
  • Bildgebende Diagnostik